Initial Vehicle Information (IVI) eCoC EU Regulatory Content Team Veröffentlicht 19. Sept. 2026 Aktualisiert 19. Sept. 2026 7 Min. Lesezeit

Das KBA plant, die IVI-2.x-Testumgebung im Oktober 2026 bereitzustellen und den Echtbetrieb am 5. November 2026 aufzunehmen. Hersteller sollten Daten, Validierung, Siegelung und Rückmeldungsverarbeitung vorab vorbereiten.

Fahrzeug, strukturierter eCoC-Datensatz und sicherer europäischer Behördendatenaustausch zur KBA-Umstellung auf IVI 2.0
KBA IVI 2.0eCoCEUCARISelektronisches SiegelDeutschland

Grundlage sind die für diesen Beitrag bereitgestellten KBA-Informationen vom 16. September 2026 sowie die am 19. September 2026 geprüften öffentlichen KBA-Seiten zu CoC, IVI/CoC und EUCARIS. Termine können durch spätere KBA-Mitteilungen geändert werden.

KBA-Umstellung auf IVI 2.0: eCoC-Prozesse jetzt vorbereiten

Das KBA plant, seine IVI-2.x-Testumgebung im Oktober 2026 zu öffnen und den Echtbetrieb am 5. November 2026 zu starten. Für Fahrzeughersteller geht es dabei nicht nur um eine neue Datei. Fahrzeugdaten, IVI-2.0-Validierung, elektronische Siegelung, Behördenanbindung und die Verarbeitung von Rückmeldungen müssen als durchgängiger eCoC-Prozess funktionieren.

Die KBA-Information vom 16. September 2026 lässt nur ein kurzes Vorbereitungsfenster. Da der genaue Starttag der Testumgebung noch nicht genannt ist, sollten repräsentative Fahrzeugdatensätze vorab bereitstehen. Die Electronic COC Platform verbindet eCoC-Erstellung, Prüfung, Signatur beziehungsweise Siegelung und die herstellerspezifische Übermittlung über KBA oder RDW NAP.

Welche Termine sind für die KBA-Umstellung wichtig?

TerminGeplante Änderung
Oktober 2026Die Testumgebung für IVI-2.x-Datenübermittlungen soll geöffnet werden. Der genaue Tag ist noch offen.
5. November 2026Echtbetrieb, Zugriff der Zulassungsbehörden auf IVI-2.0-Datensätze und Weiterleitung durch das KBA an EUCARIS sollen beginnen.
29. November 2026Die bisherige InterIVI-CoC-Schnittstelle für kombinierte CoC- und nationale Daten soll geschlossen werden.

Diese Termine sind angekündigte Planungspunkte. Sie bedeuten nicht automatisch, dass die individuelle Registrierung, Berechtigung oder Zertifikatskonfiguration eines Herstellers abgeschlossen ist. Spätere KBA-Mitteilungen sollten deshalb weiterhin beobachtet werden.

Fahrzeugdaten in übermittlungsfähige eCoC-Datensätze überführen

Entscheidend ist zunächst, ob die vorhandenen Produktions- und Genehmigungsdaten eindeutig in die geforderte IVI-Struktur abgebildet werden können. Fehlende Werte, falsche Formate, abweichende Einheiten oder Widersprüche zur Typgenehmigung können zu Rückfragen, Fehlern oder Korrekturvorgängen führen.

Mit der Electronic COC Platform lassen sich elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen aus kontrollierten Fahrzeugdaten erstellen und vor der Übermittlung nach IVI-2.0-orientierten Regeln prüfen. Das Team sieht, welche Datensätze bereit sind und wo noch Klärungs- oder Korrekturbedarf besteht.

Eine Prüfung innerhalb der Plattform ist eine Qualitätskontrolle vor dem Versand. Sie ist keine Annahme durch das KBA. Der Behördenstatus ergibt sich erst aus der Rückmeldung des autorisierten Übermittlungswegs.

Elektronische Siegelung und Übermittlung gemeinsam steuern

Ein strukturell richtiger Datensatz benötigt auch ein passendes elektronisches Signatur- oder Siegelverfahren. Das KBA weist ausdrücklich darauf hin, die eIDAS-Eignung der Zertifikate zu prüfen. Maßgeblich sind die richtige juristische Person, die Vertrauenskette und die Anforderungen des jeweiligen Übermittlungswegs.

Die Electronic COC Platform verbindet die Datensatzerstellung und Siegelung mit Übermittlung und Rückmeldungsverfolgung. Angenommene Übermittlungen, technische Fehler und erneut zu bearbeitende Datensätze bleiben voneinander unterscheidbar. Berechtigung, Zertifikatsinhaberschaft und Behörden-Onboarding bleiben herstellerspezifische Voraussetzungen.

Wie werden fehlerhafte IVI-2.x-Datensätze korrigiert?

Nach der KBA-Information kann ein bereits übermittelter IVI-2.x-Datensatz nicht einfach durch das KBA gelöscht werden. Die Daten werden über EUCARIS an die Mitgliedstaaten verteilt, bevor sie beim KBA gespeichert werden. Fehler müssen daher mit einem Korrekturdatensatz berichtigt werden.

Neben Prüfungen vor der Freigabe ist deshalb eine lückenlose Zuordnung nach dem Versand wichtig. Im Test sollten nicht nur erfolgreiche Übermittlungen, sondern auch Ablehnungen, technische Fehler und Korrekturen erprobt werden.

Nationale Daten in der richtigen Reihenfolge senden

Das KBA weist darauf hin, dass nationale Daten nach dem zugehörigen IVI-CoC-Datensatz gesendet werden müssen. Für einen sicheren Ablauf wird eine Übermittlung am Folgetag empfohlen. Dieser getrennte Ablauf ersetzt die bisherige Logik der InterIVI-CoC-Schnittstelle, in der CoC- und nationale Daten zusammengeführt waren.

Hersteller müssen daher den ursprünglichen Versand, seine Rückmeldung und die Freigabebedingung für den nächsten Schritt nachvollziehbar steuern. Wartezeiten und Fortsetzungsregeln sollten mit den jeweils aktuellen technischen KBA-Vorgaben abgeglichen werden.

Was sollte vor Öffnung der Testumgebung erledigt sein?

  • Fahrzeugdaten: Pflichtfelder, Datenquellen, fehlende Werte sowie Format- und Einheitenumwandlungen klären.
  • IVI-2.0-Prüfung: realistische Datensätze für betroffene Kategorien, Varianten und Produktionsfälle vorbereiten.
  • Elektronische Siegelung: Zertifikat, juristische Person, eIDAS-Vertrauenskette und Signaturvorgang prüfen.
  • Behördenanbindung: herstellerspezifische Berechtigung und technische Einrichtung für KBA oder RDW NAP abschließen.
  • Rückmeldungen: Verantwortlichkeiten für Bestätigungen, Fehler, Korrekturen und erneute Übermittlungen festlegen.
  • Umstellung: Ablösung von InterIVI-CoC vor dem angekündigten 29. November planen.

Mit der Electronic COC Platform auf KBA IVI 2.0 vorbereiten

Die Electronic COC Platform unterstützt die gesamte Prozesskette: eCoC aus kontrollierten Fahrzeugdaten erstellen, IVI 2.0 prüfen, elektronisch siegeln, über den vereinbarten KBA- oder RDW-Weg senden und die Rückmeldung verfolgen. Homologation, IT und Produktion arbeiten dadurch mit demselben Statusbild.

Sprechen Sie mit dem Team der Electronic COC Platform, um Ihre KBA-IVI-2.0-Bereitschaft anhand eigener Fahrzeugdaten zu bewerten. Dabei können auch Korrekturfälle und die Reihenfolge der nationalen Daten in die Tests einbezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann öffnet die KBA-Testumgebung für IVI 2.x?

Die Öffnung ist für Oktober 2026 geplant; ein genauer Tag wurde in der für diesen Beitrag bereitgestellten Information noch nicht genannt.

Wann soll KBA IVI 2.0 in den Echtbetrieb gehen?

Der Start ist für den 5. November 2026 vorgesehen, einschließlich des Zugriffs der Zulassungsbehörden und der Weiterleitung über EUCARIS.

Kann das KBA einen fehlerhaften IVI-2.x-Datensatz löschen?

Nein. Fehler sollen mit einem Korrekturdatensatz berichtigt werden, weil die Daten vor der Speicherung beim KBA über EUCARIS verteilt werden.

Official and technical references

These sources support the regulatory and technical statements in this guide. Always check the current consolidated text and the instructions of the authority responsible for your submission route.